Steuerfreies Geschenk an Geschäftspartner

Wer als Firmeninhaber einem Geschäftspartner etwas schenkt, der kann die Kosten dafür als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Hierbei handelt es sich dann um ein steuerfreies Geschenk an Geschäftspartner. Wichtig ist jedoch, dass das Geschenk aus betrieblichen Gründen gemacht wird und damit keine Gegenleistung verbunden ist. Aber auch beim Wert des Geschenks gibt es Fallstricke zu beachten. Wir klären auf.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Der Kaufpreis des Geschenks darf den Wert von 35 Euro pro beschenkter Person und pro Jahr nicht übersteigen.
  • Liegt der Wert auch nur minimal darüber können kompletten Ausgaben nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht machen.
  • Eine Ausnahme gilt, wenn du deinem Geschäftspartner etwas schenkst, dass er nur im Betrieb (für seine berufliche Tätigkeit) nutzen kann.

Geschenke an Geschäftspartner - wichtig zu wissen:

"Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus.", so steht es in R 4.10 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien. Wenn der Zweck der Zuwendung also jener ist, sich beim Geschäftspartner in Erinnerung zu bringen, die Geschäftsverbindungen zu sichern oder zu verbessern, dann stellt das keine Gegenleistung dar. Und die erste Hürde, dass das Geschenk vom Finanzamt auch als Geschenk anerkannt wird, ist schonmal genommen.

Ein steuerfreies Geschenk an Geschäftspartner darf den Wert von 35 Euro nicht übersteigen - was bedeutet: 35,00 Euro sind noch ok, 35,01 Euro nicht. Bei Unternehmen die vorsteuerabzugsberechtigt sind gilt hierbei der Netto Betrag (also ohne Umsatzsteuer), ansonsten (z. B. Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG) der Brutto Betrag (mit Umsatzsteuer). Bitte unbedingt darauf achten: Diese 35 Euro Grenze gilt pro Geschäftspartner und pro Jahr! Wenn Du also im selben Jahr einer Geschäftspartnerin gleich zwei Geschenke zukommen lässt, werden die Werte addiert. Sollte dann die Grenze von 35 Euro überschritten worden sein, ist der komplette Betrag zu versteuern.

Bei der Ermittlung des Wertes gilt noch zu beachten, dass Verpackungs- und Versandkosten nicht dazu zählen. Und: es gibt auch einige Fälle, in denen ein Geschenk vom Finanzamt nicht als Geschenk angesehen wird.

Geschenke die keine sind

In den Einkommensteuer-Richtlinien R 4.10 Abs. 4 finden sich zwar nur wenige aber dafür explizite Beispiele für Geschenke, die nicht unter die oben genannten Regelungen fallen. So ist zum Beispiel ein Blumenstrauß zur Beerdigung von der 35 Euro Grenze ausgenommen. Aber auch wenn ein Preisausschreiben veranstaltet wird und der Geschäftspartner einen der Preise gewinnt zählt hier nicht die 35 Euro Grenze.

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Für ein steuerfreies Geschenk an Geschäftspartner gibt es einen weiteren Bereich in dem der Wert weit über die 35 Euro Grenze hinaus gehen kann: wenn die oder der Beschenkte es ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen kann. Beispiel: Ein Hersteller schenkt einem Friseur, der ein guter Kunde ist, eine Schere im Wert von 450 Euro. Hier muss aber immer darauf geachtet werden, die Nachweispflicht einzuhalten. Neben der Rechnung sollte möglichst auch ein Foto angefertigt werden - denn im Zweifel hängt die Beweislast später immer beim Schenker.

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Weiterführende Informationen findest du unter anderem hier:

Vielen Dank an Bench Accounting für die Bereitstellung des Titelfotos

Damit Geschenke an Geschäftspartner vom Finanzamt anerkannt werden gibt es einige Hürden zu meistern. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Themen rund ums richtige schenken ein.
Artikel ging online am: 26. November 2022|Letztes Update: 9. Mai 2023|Kommentare deaktiviert für Steuerfreies Geschenk an Geschäftspartner|