Steuerfreier Sachbezug für Mitarbeiter 2023

Von einer Gehaltserhöhung oder einer einmaligen Sonderzahlung bleibt meistens nur rund die Hälfte übrig – nach Steuer und Sozialversicherung. Das sperrige Zauberwort zur Optimierung heißt steuerfreier Sachbezug für Mitarbeiter! Denn mit einem Fläschchen Wein zu Weihnachten oder einer Geschenkbox zum Jubiläum lässt sich den Mitarbeiter gegenüber die eigene Wertschätzung ausdrücken. Damit wird nicht nur ein positiver Eindruck hinterlassen - vielmehr stärkt dies auch die Bindung zum Unternehmen.

Viele dieser Ausgaben lassen sich zudem steuerlich geltend machen. Doch bis zu welchem Betrag? Das Finanzamt unterscheidet, wem wann aus welchem Grund ein Geschenk gemacht wird. Daher gilt wie so oft: es kommt darauf an...

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Mitarbeiter dürfen vom Arbeitgeber Gehaltsextras in Höhe von max. 50€ pro Monat erhalten (=steuerfreier Sachbezug).
  • Ein steuerfreier Sachbezug darf nicht einfach als Gehalt ausgezahlt werden, sondern muss dem Mitarbeiter als Ware oder Dienstleistung zukommen (etwa ein zweckgebundener Gutschein wie beispielsweise ein Tankgutschein).
  • Während die 50€/Monat Grenze für alle Mitarbeiter gültig ist, darf der Arbeitgeber zudem Mitarbeitern aus einem besonderen, persönlichen Anlass ein Geschenk von bis zu 60€ zukommen lassen (z. B. Geburtstag, Hochzeit).

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter - die Sachbezugsfreigrenze

Mit guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht und fällt der Erfolg, gelingen Projekte und werden Herausforderungen gemeistert. Das schweißt zusammen. Möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Gehaltsextras steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen um sich für die gute Arbeit zu bedanken, dann darf er das bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat (bis einschließlich 2021 galt als steuerfreier Sachbezug noch eine Grenze von 44 Euro). Wichtig: Die 50 Euro dürfen nicht einfach als Arbeitslohn mit ausbezahlt oder gar in Bar überreicht werden. Der Gedanke hinter den Sachzuwendungen ist, dass der Mitarbeiter einen Teil des Gehalts nicht als Geldzahlung bekommt, sondern als Ware oder Dienstleistung. Weitere Beispiele hierfür sind: Gutscheinkarten wie etwa Tankgutscheine, Zuschüsse für den Fitnessstudiovertrag, Restaurant-Voucher oder eine von Hand gepackte Geschenkbox (auf Wunsch mit Firmenlogo).

Beachtet werden sollte zudem, dass alle Sachzuwendungen zusammengerechnet werden. Wird dieser Betrag nur um auch nur einen Cent überschritten, muss der Arbeitgeber für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen; die nach Absatz 1 Satz 3 nicht zu den Einnahmen in Geld gehörenden Gutscheine und Geldkarten bleiben nur dann außer Ansatz, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html abgerufen am 09.11.2022

Aufmerksamkeiten aus besonderem Anlass: bis zu 60€ steuerfrei möglich!

Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 Euro, denen ein besonderer persönlicher Anlass zu Grunde liegt. Zum Beispiel die Geburt eines Kindes, zu einem Jubiläum, zur Hochzeit, aber auch dienstliche Gründe wie eine Neuanstellung, Beförderung oder Verabschiedung (nicht jedoch zu Weihnachten!). Wichtig hierbei ist, dass die Aufmerksamkeiten dem betroffenen Arbeitnehmer zeitnah, im konkreten Zusammenhang mit einem tatsächlichen, besonderen persönlichen Ereignis gewährt werden.

Die Aufmerksamkeit darf je Anlass einen Wert von 60 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um einen Bruttobetrag inkl. Umsatzsteuer. Sollte diese Freigrenze überschritten werden, wird auch hier das gesamte Geschenk steuerpflichtig. Auch was die eigentliche Zuwendung angeht gibt es einige Fallstricke (die im Jahr 2022 noch einmal verschärft wurden). So dürfen. B. ohne weiteres auch Gutscheinkarten verschenkt werden. Diese dürfen aber nur bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland einlösbar sein und/oder müssen auf eine begrenzte Produktpalette beschränkt sein.

Von einer Gehaltserhöhung oder einer einmaligen Sonderzahlung bleibt meistens nur rund die Hälfte übrig – nach Steuer und Sozialversicherung. Das sperrige Zauberwort zur Optimierung heißt steuerfreier Sachbezug für Mitarbeiter!

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Wie sieht es mit der Besteuerung für den Betrieb aus?

Im Zusammenhang mit Geschenken schonmal etwas von einer Freigrenze von maximal 35€ gelesen, bis zu der Geschenke als Betriebsausgabe abziehbar sind? Nicht verwirren lassen! Diese Vorgabe gilt nur bei Geschenken an Geschäftskontakte (Kunden, Lieferanten, etc.). Geschenke des Arbeitgebers an eigene Angestellte sind in unbegrenzter Höhe abziehbar, werden jedoch bei den Angestellten als lohnsteuerpflichtige Einnahmen erfasst (die wiederum für die Mitarbeiter bis zur oben genannten Grenze frei bleiben).

Zum Thema Geschenke an Geschäftspartner haben wir bereits einen eigenen Blogbeitrag verfasst.

Steuerfreier Sachbezug für Mitarbeiter nochmal in Kürze:

Welche Grenze gilt für steuerfreie Sachbezüge?

Seit 2022 wurde der Freibetrag angehoben. Von damals 44€ pro Monat auf die nun gültigen 50€ pro Monat und Mitarbeiter.

Was könnte als steuerfreier Sachbezug dienen?

Beispiele hierfür sind:
- Zweckgebundene Gutscheine, wie z. B. Tankgutscheine
- Zuschuss zum Fitnessstudio
- Restaurantgutschein bzw. Essenszuschuss

Wann sind Sachbezüge steuerfrei?

Damit Sachbezüge steuerfrei bleiben, dürfen sie den Höchstbetrag von 50 € im Monat nicht überschreiten. Andernfalls fallen Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung an. Geschenke zu Geburtstagen oder Jubiläen kann der Arbeitgeber zusätzlich zu den Sachbezügen machen (bis 60€).

Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und Geschenk aus besonderem Anlass?

Einen steuerfreien Sachbezug kann der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter in Höhe von 50€ pro Monat zukommen lassen. Das Geschenk aus besonderem Anlass in einer Höhe von bis zu 60€ jedoch nur für Mitarbeiter aus einem persönlichen Anlass, z. B. Hochzeit oder Geburt eines Kindes.

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Weiterführende Informationen sind unter anderem hier zu finden:

Vielen Dank an Nataliya Vaitkevich für die Bereitstellung des Titelfotos

Artikel ging online am: 3. Januar 2023|Letztes Update: 5. April 2023|Kommentare deaktiviert für Steuerfreier Sachbezug für Mitarbeiter 2023|